Neubaugebiet Seelhofen IV
Bewerbungsverfahren um Wohnbauplätze für das Baugebiet „Seelhofen IV“
Das Bewerbungszeitraum sowie das Zuteilungsverfahren sind beendet. Alle Bauplätze sind verkauft!
Öffentliche Bekanntmachung: Inkrafttreten des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Seelhofen IV“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat am 21.03.2019 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan „Seelhofen IV“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4
Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO)
i. V. m. § 4 GemO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB treten der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
Bauvorschriften „Seelhofen IV“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.03.2019 mit den planungsrechtlichen
Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 21.03.2019.
Den Lageplan und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier!
Neubaugebiet „Seelhofen IV“ – Sachstandsinformation für Grundstücksinteressenten
In den letzten Wochen erreichten die Gemeinde Mundelsheim zahlreiche Nachfragen von Grundstücksinteressenten hinsichtlich des Neubaugebietes „Seelhofen IV“. Aus diesem Grunde informieren wir Sie nachfolgend umfassend über den aktuellen Sachstand:
Die Gemeinde Mundelsheim treibt die Realisierung des Neubaugebietes „Seelhofen IV“ schnellstmöglich voran. Zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt kann noch keine Aussage über Grundstücksgrößen, Quadratmeterkaufpreise oder Vergabekriterien getroffen werden. Alle vorgenannten Punkte werden in den nächsten Monaten abgestimmt und infolgedessen die Vermarktung der verfügbaren Bauplätze voraussichtlich im Anschluss an die Sommerferien beginnen. Aufgrund des frühen Verfahrensstandes werden durch die Gemeinde Mundelsheim noch keine Interessentenlisten geführt. Über Neuigkeiten zum Neubaugebiet „Seelhofen IV“ informiert die Gemeinde Mundelsheim zu gegebener Zeit über das Amtsblatt sowie die Gemeindehomepage.
Bekanntmachung der Gemeinde Mundelsheim
Plangebiet „Seelhofen IV“
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.10.2018 zur
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Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Entwurfs der Satzung über Örtliche Bauvorschriften
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Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
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Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Seelhofen IV“ gebilligt und beschlossen, die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Seelhofen IV“ umfasst eine ca. 2,5 ha. große Fläche östlich des Hartwegs, wie er sich aus dem nachfolgend abgedruckten Bebauungsplanentwurf ergibt.
Das Plangebiet wird
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im Norden von dem Flurstück Nr. 2792,
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im Osten von den Flurstücken Nrn. 2800 und 2759,
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im Süden von dem Flurstücken Nrn. 2753/1 und 1868/1 (Hartweg),
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im Westen von dem Flurstück Nr. 1868/1 (Hartweg)
begrenzt.
Der Bebauungsplanentwurf vom 01.10.2018 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 01.10.2018, jeweils mit der Begründung vom 01.10.2018, jeweils geändert durch den Gemeinderatsbeschluss am 11.10.2018, und den Anlagen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften sowie die nach Einschätzung der Gemeinde weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
28.01.2019 bis einschließlich 05.03.2019
im Rathaus, 74395 Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, im Erdgeschoss, und im Internet unter www.mundelsheim.de während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Dienstag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Vorhaben „Seelhofen IV“ in Mundelsheim vom 06.08.2018 (BIOPLAN, Heidelberg)
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Festsetzung zum Artenschutz Bebauungsplan „Seelhofen IV“ in Mundelsheim vom 11.01.2019 (BIOPLAN, Heidelberg)
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Konzept zur Umsiedlung von Zauneidechsen (CEF-Maßnahme) und Konzept zum Eingriffs-Ausgleich geschützter Biotope für das Baugebiet „Seelhofen IV“ in Mundelsheim“ vom 11.12.2018, ergänzt 14.01.2019 (BIOPLAN, Heidelberg)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der BArtSchV zum Schlingenfang von Zauneidechsen im Rahmen einer CEF-Maßnahme zum Vorhaben „Seelhofen IV“ in Mundelsheim 11.12.2018, ergänzt 14.01.2019 (BIOPLAN, Heidelberg)
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Geotechnischer Bericht vom 10.01.2019 (Smoltczyk & Partner)
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Ergebnisse aus der Anhörung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen vom 01.10.2018 (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart)
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Ergebnisse aus der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen vom 01.10.2018 (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Thema der umweltbezogenen Information |
Fundstellen: |
Schutzgut Mensch |
Fundstellen:
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umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
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Beeinträchtigungen der Bewohner in Bestandswohngebieten |
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Immissionsschutz Verkehrslärm bei einer zweiten Ausfahrt zur Justinus-Kerner-Straße Lärm durch Anlagen des Schützenverein |
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Mindestabstand zu Anwohnern und Umstehenden bei Spritz- und Sprühanwendungen von Pflanzenschutzmitteln, Schutzabstand und Pflanzungen |
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Emmissionsschutzstreifen |
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Störungsverbot (§ 44 Abs. 1, Ziff. 2 BNatSchG) |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen
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Fundstellen: |
Biotopbestände („Steinriegel/ Hohlweg am Hartweg“ und „Feldgehölz und Feldhecke Ober den Seelhofen“), Biotoptypen, Biotopverbundflächen |
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Generalwildwegeplan Baden-Württemberg |
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Wildtier- und Wildkatzenkorridor |
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Natura 2000 |
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Naturschutzgebiet |
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Naturdenkmal, Naturpark |
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Landschaftsschutzgebiet „Neckartal zwischen Großingersheim und Hessigheim mit Umgebung“ |
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Tierarten (Artenliste): Brutvögel, Reptilien, Tagfalter, Säugetiere, Käfer, Mollusken, weitere europarechtlich geschützte Arten (Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie) und Fledermäuse |
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Artenschutzrechtliche Untersuchung, Vorkommen von Zaun- und Mauereidechse, Feldweg-Schmalbiene und div. Vogelarten |
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Ausgleichsfläche- und maßnahmen, §15 Abs. 3 BNatSchG CEF-Maßnahmen |
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§ 44 BNatSchG ff. Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten |
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§ 45 BNatSchG Ausnahmeprüfung |
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Schutzgut Boden |
Fundstellen:
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Altlasten / Prüfwerte für Schadstoffe der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) |
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Bodenschutz, BBodSchG |
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Kampfmittelbeseitigung |
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Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (§ 13 b BauGB) |
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Bodenbewertung Versickerungsfähigkeit, Baugrundauffüllungen |
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Schutzgut Wasser |
Fundstellen: |
Verkarsterscheinungen (Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005), hydrologisches Versickerungsgutachten) |
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Ingenieurgeologisches Übersichtsbegutachtung |
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Grundwasserneubildung |
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Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen |
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Schutzgut Landschaft Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
Fundstellen:
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Beeinträchtigung der freien Landschaft |
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Während der Auslegungsfrist können beim Rathaus, Mundelsheim Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Mundelsheim, den 14. Januar 2019
Boris Seitz
Bürgermeister
Mundelsheim, 3. August 2018
Neubaugebiet Seelhofen IV, wie geht es nach dem Bürgerentscheid weiter?
Die nächsten Schritte sind wie folgt geplant:
Bereits in Vorbereitung ist die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes. Dieser Entwurf soll im Herbst 2018 zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat auf der Tagesordnung stehen.
Für danach ist eine nochmalige Offenlage für die Bürgerinnen und Bürger (voraussichtliche Dauer 4 Wochen) vorgesehen, bei der Sie die Unterlagen einsehen und nochmals Stellung nehmen können.
Sodass dann hoffentlich Anfang 2019 der Bebauungsplan fertig wird (Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat).
Im Anschluss daran und somit 2019 soll der Bau der Erschließung (Straßen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle etc.) erfolgen, damit dann voraussichtlich im Laufe 2020 die Bauplätze für die Bebauung zur Verfügung stehen.
Soweit die Verfahrensschritte - zum heutigen Stand jedoch noch unverbindlich - da die jeweiligen Entscheidungen zu gegebener Zeit der Gemeinderat zu treffen hat.
Hinweis: Die Gemeinde führt (zumindest bis auf weiteres) keine Interessenten-/Bewerberliste für Bauplätze! Und sie nimmt somit auch keine Kaufanfragen entgegen.
Wie und ab wann die Vermarktung der Bauplätze erfolgt ist noch kein Thema und wird noch vom Gemeinderat zu entscheiden sein.
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Bekanntmachung
über die Beschlüsse zur Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für das Plangebiet „Seelhofen IV“ im Verfahren nach § 13 b BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat am 16. November 2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Seelhofen IV“ aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen. Danach gilt § 13 a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von
Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Da das Plangebiet die genannten Kriterien erfüllt wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Des Weiteren wurde beschlossen die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Die Beschlüsse des Gemeinderates werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet wird
- im Norden von dem Flurstück Nr. 2792,
- im Osten von den Flurstücken Nrn. 2800 und 2759,
- im Süden von dem Flurstücken Nrn. 2753/1 und 1868/1 (Hartweg),
- im Westen von den Flurstücken Nrn. 1868/1 (Hartweg), 1796, 1800/8
begrenzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von gerundet 2,5 ha. Für den Planbereich ist der Lageplan vom 02.11.2017 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck der Planung ist den in Mundelsheim dringend benötigten Wohnraum vor allem für Familien zu schaffen. Die noch wenigen im Wohngebiet Seelhofen vorhandenen Baugrundstücke sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse und dem Aufsparen der Grundstücke für spätere Generationen (sogenannte „Enkelgrundstücke“) am Markt nicht verfügbar. Für das neue Wohngebiet wurde deshalb die Grundstücksverfügbarkeit durch den Aufkauf aller Grundstücke gesichert. Es ist geplant beim Verkauf der Grundstücke eine Bauverpflichtung vertraglich zu sichern.
Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, welcher für das Plangebiet Wohnbauflächen darstellt.
Das für das Plangebiet entwickelte städtebauliche Grobkonzept, Stand 02.11.2017, liegt in der Zeit von Freitag, 22.12.2017 bis Freitag, 26.01.2018, je einschließlich, im Rathaus, 74395 Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, im Erdgeschoss, öffentlich zur Einsichtnahme während der Dienststunden des Rathauses aus. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage wurde die Dauer der Auslegung verlängert.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Dienstag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Veröffentlicht ist die Bekanntmachung auch im Internet unter www.mundelsheim.de.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Mundelsheim, den 15.12.2017
Holger Haist,
Bürgermeister
Hier können Sie folgende Unterlagen abrufen:
- die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- den Abgrenzungsplan 2.11.17
- das Sädtebauliches Grobkonzept
- die Sitzungsvorlage vom 16.11.17
Bauplätze zum Kauf können frühestens Mitte 2019 angeboten werden. Zu welchem Preis ist derzeit noch offen. Sollte alles wie geplant ablaufen, ist eine Bebauung ab Ende 2019 denkbar. Die Gemeinde führt keine Interessenliste und nimmt keine Reservierungen vor. Sobald die Bauplätze verkaufsbereit sind, wird die Öffentlichkeit darüber informiert. Wir bitten daher alle Interessenten sich zu gedulden.