Barrierefreiheitserklärung der Gemeinde Mundelsheim
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website der Gemeinde Mundelsheim (www.mundelsheim.de).
Eingeschränkter Umfang der Barrierefreiheit
Die Gemeinde Mundelsheim hat grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt, um eine benutzerfreundliche Nutzung für alle Besucherinnen und Besucher zu ermöglichen. Wir orientieren uns dabei an gängigen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsniveau A/AA sowie relevanter gesetzlicher Vorgaben nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Es können derzeit noch folgende Einschränkungen auftreten, die wir im Sinne einer barrierearmen Gestaltung (analog zu § 1 Abs. 2 Satz 1 BfWebG) vorübergehend in Kauf nehmen:
PDF-Dokumente und Formulare sind nicht durchgehend barrierefrei zugänglich (z. B. hinsichtlich Struktur, Alternativtexte, Lesbarkeit).
Bilder und Grafiken verfügen nicht überall über vollständige Alternativtexte oder aussagekräftige Beschreibungen.
Teilweise fehlen klare Linktexte, und Inhalte externer Drittanbieter (z. B. eingebettete Karten, Formulare oder Dokumente) sind unter Umständen nicht barrierefrei gestaltet.
Verhältnis zum Gesetz / Unverhältnismäßige Belastung
Wir befinden uns derzeit in einer Phase, in der ein vollständiger barrierefreier Ausbau technisch oder finanziell nur eingeschränkt umsetzbar ist. Eine vollständige Umsetzung ist aktuell nicht möglich (unverhältnismäßige Belastung analog § 2 Abs. 3 BfWebG). In der Zwischenzeit bemühen wir uns, zentrale Informationen möglichst zugänglich bereitzustellen.
Feedback und alternative Zugänge
Sollten Sie Inhalte entdecken, die für Sie nicht zugänglich sind, oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen – sei es per E-Mail oder in gedruckter Version.
Kontaktmöglichkeiten:
Gemeinde Mundelsheim
Hindenburgstraße 1
74395 Mundelsheim
E-Mail:
Telefon: 07143 / 8177 - 0
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anliegen zur Barrierefreiheit nicht angemessen behandelt werden, können Sie sich an die zuständige Landesdurchsetzungsstelle wenden – beispielsweise die entsprechende Stelle für Baden-Württemberg.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Stand und Überprüfung
Diese Erklärung wurde am 4. September 2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert (letzte Aktualisierung am 29. April 2026), sobald Fortschritte bei der barrierefreien Gestaltung realisiert werden.
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