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Steuertermine 15. Februar 2026

Mundelsheim, den 13.​02.​2026

Gewerbesteuer

Wir möchten Sie auf den Vorauszahlungstermin der Gewerbesteuer am 15. Februar 2026 aufmerksam machen. Die Höhe der Vorauszahlung ist aus Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt am 15. Februar 2026. 

 

Grundsteuer 

Die Grundsteuervorauszahlung für das 1. Quartal 2026 ist ebenfalls am 15. Februar 2026 fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ist aus Ihrem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt am 15. Februar 2026. Bitte beachten Sie die neu festgesetzten Grundsteuervorauszahlungen! 

Bitte beachten Sie, dass derjenige Grundsteuerschuldner für das gesamte Kalenderjahr bleibt, wer am 1. Januar des Jahres Eigentümer eines Grundstücks / einer Immobilie war, auch wenn während des Jahres ein Eigentumswechsel stattgefunden hat. Andere Vereinbarungen (z.B. Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren jedoch die Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde nicht. 

 

Bitte bezahlen Sie pünktlich! 

Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Vorauszahlungen pünktlich zum 15. Februar 2026 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Steuertermins um wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und eventuell Säumniszuschläge zur Folge. Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenznummer zum betreffenden Betrag. Bankverbindung: 

Kreissparkasse Ludwigsburg: 

IBAN: DE37 6045 0050 0006 0067 85 

BIC: SOLA DE S1 LBG. 

VR-Bank Ludwigsburg eG: 

IBAN: DE61 6049 1430 0281 1280 06 

BIC: GENO DE S1 VBB. 

 

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren 

Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto eingezogen. Mahngebühren und Säumniszuschläge können so gar nicht erst entstehen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, steht das Formular für wiederkehrende Zahlungen auf der Homepage der Gemeinde zum Ausdrucken zur Verfügung. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter Verwaltung / Info & Formulare / Steuern & Abgaben. 

Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular des SEPA-Lastschriftverfahrens zu. Bitte lassen Sie uns das SEPA-Basislastschriftformular unterschrieben im Original zukommen. 

 

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