Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden.
In der Übergangszeit wurden auch noch papiergebundene Lichtbilder akzeptiert. Mit Ablauf des 31. Juli 2025 endet diese Übergangszeit
Ab 01. August 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder möglich.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Sie lassen das Lichtbild (Kosten: 6 €) bei uns in der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen
Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (z.B. Fotografen oder Fotoservice von Drogeriemärkten) anfertigen. Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
Ihre
Gemeindeverwaltung