Schöffenwahl 2023

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder mehr als 60.000 Schöffen an die Strafgerichte gewählt. Die neue Amtszeit beginnt am 01.01.2024, dauert fünf Jahre und endet am 31.12.2028.

 

Gesucht wird in Mundelsheim eine Person, die am Amtsgericht Besigheim und Landgericht Heilbronn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Der Gemeinderat schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Kandidatin/ einen Kandidaten vor. Dieser Wahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus den Vorschlägen der Kommunen die Schöffen und Hilfsschöffen wählen.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Mundelsheim wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie unter

www.schoeffenwahl2023.de 

www.schoeffenwahl.de

www.schoeffen-bw.de/index.php/schoeffenwahl-2023

 

Einen Flyer mit Kurzanleitung zum Schöffenamt in zehn Schritten erhalten Sie hier: Flyer zum Schöffenamt

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bitte bis zum 08.05.2023 beim Bürgermeisteramt Mundelsheim, Ordnungsamt Frau Merkle (Tel. 07143/8177-21). Das Bewerbungsformular erhalten Sie entweder im Ordnungsamt Zimmer 6 auf dem Rathaus oder hier als Download.

Wer bereits in der derzeitigen Amtsperiode (2018 – 2023) Schöffe ist und dieses Ehrenamt weiter ausüben möchte (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind), muss sich erneut bewerben.

 

Wenn Sie Interesse am Amt als Schöffe für Jugendstrafsachen haben, können Sie sich direkt an das Landratsamt Ludwigsburg, Frau Stephanie Mayer, Tel. 07141/144-42052 oder per E-Mail an wenden. Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023. Das Bewerbungsformular zum Jugendschöffe erhalten Sie hier.

 

Plakat Schöffenwahl 2023