Öffentliche Auslegung Plangebiet "Seelhofen IV" Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Bekanntmachung der Gemeinde Mundelsheim Plangebiet "Seelhofen IV"
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 11.10.2018 zur
• Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Entwurfs der Satzung über Örtliche Bauvorschriften
• Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
• Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Seelhofen IV“ gebilligt und beschlossen, die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Seelhofen IV“ umfasst eine ca. 2,5 ha. große Fläche östlich des Hartwegs, wie er sich aus dem nachfolgend abrufbaren Bebauungsplanentwurf ergibt.
Bebauungsplanentwurf "Seelhofen IV"
Das Plangebiet wird - im Norden von dem Flurstück Nr. 2792, - im Osten von den Flurstücken Nrn. 2800 und 2759, - im Süden von dem Flurstücken Nrn. 2753/1 und 1868/1 (Hartweg), - im Westen von dem Flurstück Nr. 1868/1 (Hartweg) begrenzt.
Der Bebauungsplanentwurf vom 01.10.2018 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 01.10.2018, jeweils mit der Begründung vom 01.10.2018, jeweils geändert durch den Gemeinderatsbeschluss am 11.10.2018, und den Anlagen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften sowie die nach Einschätzung der Gemeinde weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
28.01.2019 bis einschließlich 05.03.2019
im Rathaus, 74395 Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, im Erdgeschoss, und im Internet unter www.mundelsheim.de während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Dienstag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
Geotechnischer Bericht vom 10.01.2019 (Smoltczyk & Partner)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Thema der umweltbezogenen Information |
Fundstellen: |
Schutzgut Mensch |
Fundstellen:
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umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
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Beeinträchtigungen der Bewohner in Bestandswohngebieten |
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Immissionsschutz Verkehrslärm bei einer zweiten Ausfahrt zur Justinus-Kerner-Straße Lärm durch Anlagen des Schützenverein |
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Mindestabstand zu Anwohnern und Umstehenden bei Spritz- und Sprühanwendungen von Pflanzenschutzmitteln, Schutzabstand und Pflanzungen |
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Emmissionsschutzstreifen |
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Störungsverbot (§ 44 Abs. 1, Ziff. 2 BNatSchG) |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen
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Fundstellen: |
Biotopbestände („Steinriegel/ Hohlweg am Hartweg“ und „Feldgehölz und Feldhecke Ober den Seelhofen“), Biotoptypen, Biotopverbundflächen |
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Generalwildwegeplan Baden-Württemberg |
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Wildtier- und Wildkatzenkorridor |
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Natura 2000 |
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Naturschutzgebiet |
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Naturdenkmal, Naturpark |
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Landschaftsschutzgebiet „Neckartal zwischen Großingersheim und Hessigheim mit Umgebung“ |
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Tierarten (Artenliste): Brutvögel, Reptilien, Tagfalter, Säugetiere, Käfer, Mollusken, weitere europarechtlich geschützte Arten (Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie) und Fledermäuse |
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Artenschutzrechtliche Untersuchung, Vorkommen von Zaun- und Mauereidechse, Feldweg-Schmalbiene und div. Vogelarten |
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Ausgleichsfläche- und maßnahmen, §15 Abs. 3 BNatSchG CEF-Maßnahmen |
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§ 44 BNatSchG ff. Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten |
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§ 45 BNatSchG Ausnahmeprüfung |
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Schutzgut Boden |
Fundstellen:
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Altlasten / Prüfwerte für Schadstoffe der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) |
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Bodenschutz, BBodSchG |
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Kampfmittelbeseitigung |
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Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (§ 13 b BauGB) |
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Bodenbewertung Versickerungsfähigkeit, Baugrundauffüllungen |
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Schutzgut Wasser |
Fundstellen: |
Verkarsterscheinungen (Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005), hydrologisches Versickerungsgutachten) |
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Ingenieurgeologisches Übersichtsbegutachtung |
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Grundwasserneubildung |
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Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen |
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Schutzgut Landschaft Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
Fundstellen:
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Beeinträchtigung der freien Landschaft |
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Während der Auslegungsfrist können beim Rathaus, Mundelsheim Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Mundelsheim, den 14. Januar 2019
Boris Seitz Bürgermeister