Bodenrichtwerte gültig ab 01.01.2021
Nach § 196 des Baugesetzbuches und § 12 der Gutachterausschussverordnung sind alle zwei Jahre zum 31.12. auf Grund der
Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen
Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke; eventuell darauf befindliche bauliche Anlagen sind hierbei
nicht berücksichtigt. Je nach Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit,
Grundstücksgröße und -zuschnitt kann der Verkehrswert im Einzelfall vom Bodenrichtwert abweichen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 die Bodenrichtwerte
für die Gemarkung der Gemeinde Mundelsheim überprüft und wie folgt zum 31.12.2020, gültig ab 01.01.2021, neu festgesetzt.
Mundelsheim
Bodenrichtwert
gültig ab
01.01.2021
Zone Nr.
Bezeichnung Richtwertzone
EUR/m²
Soweit nicht anders angegeben, sind Bauflächen baureif (erschlossen)
Wohnbauflächen
09501001
Ortsmitte
215
09501002
Seelhofen - Wohngebiet
360
09501003
Seelhofen - Dorfgebiet
350
09501042
Seelhofen IV unbebaut
500
09501004
Hasennestle
360
09501005
Kirchgärten - Wohngebiet
350
09501016
Wert (Rohbauland/Krautgärten)
40
09501007
Wert (WA)
285
09501008
Großbottwarer Straße (alter Steinbruch)
235
09501009
Kirschhälde
235
09501010
Alter Weg - Fischerwert / Dammweg
315
09501011
Kappeläcker
255
09501012
Schnellergärten
250
09501014
Ziegelhütte
205
09501015
Ortsteil Schreyerhof
200
09501032
Hohlweg/Johann-Wolff-Straße/Lindenstraße
310
09501033
Gehren
235
09501034
Kirschhälde, Urbanstraße
235
09501035
Liest
240
09501036
Kalkgraben
205
09501041
Sondergebiet Seniorenheim
240
Gartenland im Ort
09501024
Gartenland (innerorts)
25
Gewerbliche Bauflächen
09501017
Gewerbegebiet Innere Au
90
09501037
Innere Au (Bauerwartungsland)
50
09501018
Gewerbegebiet Wert
90
09501019
ZVIG - 2-geschossig
77
09612151
dto. Gemarkung Ottmarsheim
09501020
ZVIG - 3-geschossig
89
09612152
dto. Gemarkung Ottmarsheim
09501021
ZVIG - Bauerwartungsland
25
09612154
dto. Gemarkung Ottmarsheim
09501022
ZVIG - selbst. Lager + Parkplatzflächen
66
09612153
dto. Gemarkung Ottmarsheim
09501023
ZVIG - Rohbauland
25
09612155
dto. Gemarkung Ottmarsheim
Außenbereich
Wochenendhausgebiet
09501025
Dobel (Wochenendhausgebiet)
25
Agrarland
09501026
Wiesen
1,30
09501027
Äcker
2,50
09501028
Wald
1,70
09501029
Weinberge Mühlbächer
5,50
09501030
Weinberge Käsberg
10,00
09501031
Weinberge Rozenberg
6,00
09501038
Unland
0,50
09501040
Wiese mit Baumbestand
2,00
Auskunft erteilt:
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim
Tel. 07143 8078-211, Frau Gärtner, Leiterin der Geschäftsstelle
Die Bodenrichtwertkarte kann unter
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik/karo-karten-online/bodenrichtwerte/
flurstückgenau abgerufen werden.
Sie kann auch hier abgerufen und bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden.
Ab sofort steht HIER jedem Interessierten eine umfängliche interaktive Suche unter zur Verfügung!
Bodenrichtwerte haben keine verbindliche Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall durch die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ermittelt werden. Gerne können Sie den Gutachterausschuss mit der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beauftragen.
Übergang der Zuständigkeit im Gutachterausschusswesen
Bitte beachten Sie, dass der Zuständigkeitswechsel von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde Mundelsheim zur Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim zum 01.01.2021 erfolgte. Richten Sie alle mit dem Gutachterausschusswesen zusammenhängenden Fragestellungen bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim
Marktplatz 7
74354 Besigheim
Telefon: 07143 8078-250 (Frau Elvira Müller) oder -211 (Frau Jutta Gärtner)
Telefax: 07143 8078-261
E-Mail: gutachterausschuss(at)besigheim.de
Internet: www.besigheim.de
Wir bitten um Beachtung!