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Kernzeitenbetreuung an der Georg-Hager-Schule

Mundelsheim

Kernzeitenbetreuung an der Georg-Hager-Schule

 

Für das Schuljahr 2017/2018 wurde die Kernzeitenbetreuung aufgrund mangelnder Nachfrage nicht angeboten. Aufgrund vermehrter Anfragen durch Eltern soll der Kernzeitenbetreuung eine weitere Chance eingeräumt werden. Hierzu sollen die gleichen Bedingungen gelten. Einzige Ausnahme, die Kernzeitenbetreuung soll nach Rücksprache mit der Schule bereits ab 7:00 Uhr angeboten werden.

 

Neue Betreuungszeiten:

 

Montag: 7:00 – 8:45 Uhr

(gleitender Anfang der Schule ab 8:25 Uhr für Erstklässler möglich)

12:25 – 13:30 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 7:00 – 8:00 Uhr

Freitag: 7:00 – 8:00 Uhr

12:25 – 13:30 Uhr

 

Die Gemeinde Mundelsheim beabsichtigt auch weiterhin und somit auch im Schuljahr 2018/2019 eine Kernzeitenbetreuung an der Georg-Hager-Schule anzubieten.

Hierfür muss grundsätzlich zum Anmeldeschluss (16.03.2018) eine Mindestteilnehmerzahl von 10 verbindlich angemeldeten Kindern vorliegen. Sollte diese nicht erreicht werden, ist das Angebot mangels ausreichender Nachfrage weiterhin beendet.

 

Unter Berücksichtigung des angestrebten Kostendeckungsgrades von 75 % beträgt der monatliche Elternbeitrag bei einer Gruppengröße von 10 – 14 Kindern 84 € für das erste betreute Kind aus einer Familie, bei einer Gruppengröße ab 15 Kindern 56 €. Für das zweite und jedes weitere Kind aus einer Familie beträgt der monatliche Elternbeitrag 50 % des o.g. Betrages. Für die Zuordnung des monatlichen Elternbeitrages (Gruppe 10 ‑ 14 Kinder, Gruppe ab 15 Kinder) sind ebenfalls die zum Anmeldestichtag verbindlich angemeldeten Kinder maßgeblich. Der so festgesetzte Elternbeitrag gilt für das gesamte Schuljahr, d.h. Veränderungen bei der Zahl der angemeldeten Kinder bleiben unberücksichtigt.

 

Die Kernzeitenbetreuung kann nur unter der Bedingung angeboten werden, wenn geeignetes Betreuungspersonal zur Verfügung steht.

 

Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden bei der Vergabe der Plätze weiterhin Sozialkriterien wie alleinerziehend und berufstätig angewandt. Als Nachweis der Berufstätigkeit und deren Umfang, ist dem Anmeldeformular eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung der Eltern beizulegen.

Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular direkt im Rathaus ab. Die Anmeldefrist läuft bis 16. März 2018. Anmeldungen die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das Anmeldeformular ist in diesem Amtsblatt abgedruckt und erhalten Sie ab sofort unter www.mundelsheim.de, oder auf dem Rathaus.

 
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