Wichtige Information zum Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Der Druck der Stimmzettel wird von der Bundeswahlleiterin veranlasst. Dies kann allerdings erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gegen eine mögliche Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags bzw. einer Landesliste erfolgen.
Wir rechnen damit, dass die ersten Chargen der Stimmzettel etwa ab Donnerstag, 6. Februar 2025 oder Freitag, 7. Februar 2025 bei den Städten und Gemeinden eingehen.
Erst wenn uns die Stimmzettel vorliegen, können wir mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Wir haben bei der Gemeinde Mundelsheim bereits alles entsprechend vorbereitet, um einen zügigen Versand der Briefwahlunterlagen sicherzustellen.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass der Versand voraussichtlich erst ab KW 7 (ab 10. Februar 2025) erfolgt. Der kurzfristige Versand der Unterlagen ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.