Rathausbesuch ab 01.01.2022 nur noch nach Terminvereinbarung und mit einem 3G-Nachweis möglich
RATHAUSBESUCH AB 01.01.2022 NUR NOCH NACH TERMINVEREINBARUNG UND MIT EINEM 3G-NACHWEIS MÖGLICH
Nach § 17 c der Corona-Verordnung ist für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Die direkten Ansprechpartner/innen finden Sie unter www.mundelsheim.de
Bitte bringen Sie zu Ihrem Rathausbesuch Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis und einen Personalausweis/Reisepass mit. Der Nachweis ist in digitaler Form bzw. als QR-Code zu erbringen, damit er mit der CovPassCheck-App geprüft werden kann.
Beim Rathausbesuch ist weiterhin eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Der Testnachweis mittels Antigen-Schnelltestdarf nicht älter als 24 Stunden und mittels PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung dieser Regelung.