Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.
In der Regel besteht der Plan aus den zeichnerischen und den textlichen Festsetzungen.
Für den Großteil der Gemeindefläche sind keine Bebauungspläne vorhanden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben
regelt sich dort direkt nach den Bundes- oder Landesgesetzen.
Die Auflistung der Mundelsheimer Bebauungspläne ist eine freiwillige Leistung, die der Transparenz der Gemeindeverwaltung
dienen soll. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die im Internet veröffentlichten Bebauungspläne dem aktuellen
Rechtsstand entsprechen. Verbindliche Rechtsauskünfte können nur von der Gemeindeverwaltung Mundelsheim oder dem
Baurechtsamt des Landratsamt Ludwigsburg gegeben werden. Bei Fragen können Sie sich an das Rathaus Mundelsheim,
Tel. 07143/8177-15, wenden.
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