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Kernzeitenbetreuung 2017/18

Mundelsheim

Kernzeitenbetreuung an der Georg-Hager-Schule

Seit dem Schuljahr 2003/2004 bietet die Gemeinde Mundelsheim als freiwillige Leistung eine Kernzeitenbetreuung an der Georg-Hager-Schule an.

Seit der Einführung der Ganztagesgrundschule zum Schuljahr 2015/2016 sind die Kinderzahlen stark rückläufig und durch diese wurde auch der Zuschuss (für die Einrichtung von Betreuungsangeboten im Rahmen der verlässlichen Grundschule) vom Land gestrichen, da davon ausgegangen wird, dass dieses Angebot nicht mehr notwendig ist.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.3. erneut darüber beraten (siehe Protokoll in diesem Amtsblatt) und dabei beschlossen, die Kernzeitenbetreuung weiterhin anbieten zu wollen,

 

  1. mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 verbindlich angemeldeten Kindern zum Anmeldeschluss (21.4.2017)

  2. unter Berücksichtigung des angestrebten Kostendeckungsgrades von 75 % beträgt der monatliche Elternbeitrag bei einer Gruppengröße von 10 – 14 Kindern 59 € für das erste betreute Kind aus einer Familie, bei einer Gruppengröße ab 15 Kindern 39 €. Für das zweite und jedes weitere Kind aus einer Familie beträgt der monatliche Elternbeitrag 50 % des o.g. Betrages. Für die Zuordnung des monatlichen Elternbeitrages (Gruppe 10 ‑ 14 Kinder, Gruppe ab 15 Kinder) sind ebenfalls die zum Anmeldestichtag verbindlich angemeldeten Kinder maßgeblich. Der so festgesetzte Elternbeitrag gilt für das gesamte Schuljahr, d.h. Veränderungen bei der Zahl der angemeldeten Kinder bleiben unberücksichtigt.

  3. Wenn geeignetes Personal dafür zur Verfügung steht.

     

    Wenn geeignetes Personal gefunden wird, können die Kinder der Klassen 1 bis 4 in der Georg-Hager-Schule von montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn (längstens bis zum Beginn der 2. Stunde) sowie an den Tagen, an denen kein Ganztagsbetrieb ist, d.h. montags und freitags, von Unterrichtsende (frühestens ab 12.25 Uhr) bis 13.30 Uhr betreut werden.

     

    Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden bei der Vergabe der Plätze weiterhin Sozialkriterien wie alleinerziehend und berufstätig angewandt. Als Nachweis der Berufstätigkeit und deren Umfang ist dem Anmeldeformular eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung der Eltern beizulegen.

    Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular direkt im Rathaus ab. Die Anmeldefrist läuft bis 21.04.2017. Anmeldungen die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das Anmeldeformular sowie die gültige Benutzungsordnung erhalten Sie ab sofort unter www.mundelsheim.de, oder auf dem Rathaus.

     

 
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